Sanierungsfahrplan

 

Sanierungsfahrplan (Symbolbild)

Inhalt dieser Seite:

  • Was bringt mir ein Sanierungsfahrplan?
  • Welche Förderungen gibt es?
  • Wann gibt es zusätzlich einen Sanierungsbonus?
  • Mehr Fördergeld für Baubegleitung

 

Die erste gute Nachricht:
2021 wurde die Förderlandschaft vereinfacht – und es gibt mehr Geld für die Sanierung!

Seit Anfang 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie gestaltet die Förderlandschaft übersichtlicher, denn sie beinhaltet mehrere Programme, deren Träger bisher KfW und BAFA waren. Der Vorteil: Jetzt wird nur noch ein Antrag benötigt, mit dem sich Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer für die in Frage kommenden Förderungen bewerben können.

 

 

Der geförderte „individuelle Sanierungsfahrplan“

Viele Wohngebäude bieten viel Potenzial, Energiekosten durch eine energetische Sanierung einzusparen. Doch es muss nicht unbedingt immer gleich eine Komplettsanierung sein. Auch Einzelmaßnahmen können schon eine große Wirkung erzielen! Der sogenannte „individuelle Sanierungsfahrplan“ (iSFP) stellt solche sinnvollen Maßnahmen übersichtlich und zeitlich aufeinander abgestimmt dar.

Als Basis dienen dabei nicht irgendwelche abstrakten Modelle, sondern der tatsächliche Ist-Zustand Ihres Gebäudes. Daher wird ein zertifizierter Energieberater bei Ihrem Wohngebäude vor Ort unter anderem die Gebäudedämmung und die Anlagentechnik in Augenschein nehmen. Der daraufhin erstellte Sanierungsfahrplan wird konkrete Angaben für kosteneffiziente Einzelmaßnahmen, wie auch eine umfassende energetische Sanierung erhalten. Über die zu erwartende jährliche Gesamtkostenbelastung wird ebenso informiert, wie über die einzelnen Investitions- und Energiekosten. Das gibt Ihnen einen guten Überblick und Planungssicherheit.

 

  • Die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans wird zu 80 Prozent staatlich gefördert und kostet Sie somit eigentlich einen Eigenanteil von nur 325,- € (bei einem Einfamilienhaus). 

  • Liebe VEREINE und UNTERNEHMEN:
    Auch Ihnen können wir eine geförderte Energieberatung vermitteln.
    Fragen Sie uns einfach mal nach den aktuellen Bedingungen und Eigenanteilen.

 

Nachdem Sie Ihren Sanierungsfahrplan erhalten haben, besteht für Sie aber keine Verpflichtung, die im Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen! Der Zweck des Sanierungsfahrplans besteht lediglich darin, Sie darüber zu informieren, welche Sanierungsschritte für Ihr Gebäude in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Ob Sie dann etwas (oder alles) davon umsetzen möchten, liegt ganz bei Ihnen. Ihr Energieberater steht Ihnen aber für weitere Fragen, wenn Sie möchten auch baubegleitend, zur Verfügung. (Infos zur „Baubegleitung“ >> weiter unten auf dieser Seite.)

 

Nützlich: Der„iSFP-Bonus“

Für Ihr Wohngebäude wurde ein Sanierungsfahrplan erstellt und Sie möchten nun auf dessen Grundlage eine oder mehrere Maßnahmen umsetzen? Dafür erhalten Sie jetzt einen zusätzlichen Zuschuss: Zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen gibt es vom BAFA aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, für bestimmte Maßnahmen noch mal 5 Prozent Förder-Bonus oben drauf!

Dank des iSFP-Bonus werden so zum Beispiel Dämmmaßnahmen und neue Fenster bis zu 20 Prozent gefördert (15 Prozent + 5 Prozent Bonus) und Wärmepumpen sogar bis zu 40 Prozent! 

 

Wenn Sie sich dann anhand Ihres Sanierungsfahrplans für bestimmte Maßnahmen entschieden und dafür Angebote eingeholt haben, kann Ihr Energieberater diese Angebote prüfen und für Sie die Fördermittel beantragen.

 

 

Sie benötigen auch einen Energieausweis?

Wir vermitteln Sie gerne an einen Energieberater aus unserem Netzwerk, damit dieser Ihnen einen passenden Energieausweis für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus erstellt. Weitere Informationen und Preise zu den verschiedenen Energieausweisen: www.die-energieberatungsagentur.de/energieausweis-informationen.html

 

 

Baubegleitung durch Energieberater (Symbolbild) 
(c)Medien & Presseservice (fotolia.com)

Mehr Fördergeld für Baubegleitung

Wenn Sie auch bei der fachlich korrekten Durchführung der Sanierungsmaßnahmen auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie den Energieberater aus unserem Experten-Netzwerk auch mit einer „energetischen Fachbegleitung“ beauftragen!

Diese Unterstützung durch eine Person mit fachlicher Expertise berechtigt zu einer höheren Förderung als bisher:

  • Der staatliche Zuschuss von 50 % für eine Baubegleitung steigt
    von 4.000 Euro auf maximal 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
  • Bei Mehrfamilienhäusern beträgt die Förderung bis zu 2.000 Euro (je Wohneinheit)
    bzw. insgesamt bis zu 20.000 Euro.
  • Dieser Zuschuss wird zusätzlich zu den Fördergeldern der anderen Maßnahmen gezahlt!

 

Hinweis: Wenn Sie eines der vorgestellten, kostenpflichtigen Beratungsangebote wahrnehmen möchten, wird Ihr Vertragspartner nicht die Energieagentur Salzgitter e.V. selbst, sondern der durch uns vermittelte Energieberater.

 

KOSTENFREIE ERSTBERATUNG

Sie suchen neutrale Informationen rund um die energetische Sanierung, den individuellen Sanierungsfahrplan sowie über Energieausweise?

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Wir freuen uns auf Sie.